Verbraucher­schutz

Täglich bringen die Airlines der Lufthansa Group rund 400.000 Passagiere sicher und pünktlich an ihr Ziel. Wenn sich jedoch ein Flug verspätet, gestrichen oder überbucht wird, greift die europäische Fluggastrechte-Verordnung. Sie legt fest, wann und in welcher Höhe Fluggästen in der EU Erstattungen und Entschädigungen zustehen. Die Verordnung ist damit zentral für den Verbraucherschutz im europäischen Luftverkehr. Weil sie aber an vielen Stellen rechtlich nicht eindeutig ist, kommt es bei der konkreten Anwendung der Vorschriften regelmäßig zu Problemen und Unstimmigkeiten. Die EU-Verordnung muss daher überarbeitet werden.


Fluggastrechte: „Außergewöhnliche Umstände“ definieren
Die EU-Kommission hat im März 2013 eine Reform der geltenden Fluggastrechte angestoßen. Ihr Ziel: Rechtssicherheit für Kunden und Luftfahrtunternehmen zu schaffen und Verbraucher- und Unternehmensinteressen gleichermaßen zu berücksichtigen. Diese Reform ist überfällig.

Gemäß der aktuellen EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) steht Passagieren, deren Flüge ausfallen oder stark verspätet sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro zu. Liegen „außergewöhnliche Umstände“ vor, etwa ein Unwetter oder ein medizinischer Notfall, entfällt der Anspruch auf Entschädigung. Genauer sind die „außergewöhnlichen Umstände“ nicht definiert, die Bewertung hängt oft vom Einzelfall ab. Das schafft Unsicherheit. Für Passagiere ist die komplizierte Rechtslage kaum zu überblicken. Airlines wiederum fehlen klare Kriterien, wann sie zu Entschädigungen verpflichtet sind. Aus diesem Grund zählt die Verordnung mit über 200 Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu den besonders umstrittenen Rechtsvorschriften. Klar ist: Eine eindeutige Definition der „außergewöhnlichen Umstände“ ist überfällig. Der Reform-Vorschlag der EU-Kommission gibt die Richtung vor.


Entschädigungszahlungen bei Streiks sind unverhältnismäßig
Der EuGH hat Airlines bei Streiks dazu verpflichtet, Passagiere unter bestimmten Umständen zu entschädigen. Eine unverhältnismäßige Entscheidung, die auch die Tarifautonomie untergräbt: Die politisch erzwungenen Entschädigungsleistungen können sich leicht zu einem dreistelligen Millionenbetrag summieren und Fluggesellschaften dazu drängen, den Forderungen der Gewerkschaften vorzeitig ohne faire Verhandlungen nachzugeben. Hier muss die Politik nachjustieren. Zusätzliche Entschädigungszahlungen bei Streiks sollten entfallen.

Balkendiagramm: Entschädigung pro Passagier beträgt bis zu 600 Euro, durchschnittlicher Gewinn pro Passagier beträgt 15 Euro.


Vorauszahlungspraxis erhalten
Rund um die Fluggastrechte-Verordnung wird immer wieder diskutiert, die sogenannte Vorkasse-Praxis abzuschaffen. Dabei profitieren Passagiere und Fluggesellschaften gleichermaßen davon, wenn der gesamte Buchungsbetrag vor Reiseantritt bezahlt wird. Airlines haben Planungssicherheit und können Kapazitäten ökonomisch und ökologisch sinnvoll auslasten, Fluggäste erhalten so Frühbucherrabatte. So kostete ein Economy-Ticket von Frankfurt nach Palma im April 2024 für den nächsten Tag rund 370 Euro, für einen Flug in sechs Wochen dagegen nur 180 Euro. Dieser Preisvorteil für den Kunden übersteigt bei weitem den vermeintlich entgangenen Zins, wie auch der Bundesgerichtshof 2016 bereits festgestellt hat. 

 


Früher Ticketkauf lohnt sich
Beispielhafte Preise, ermittelt am 24. April 2024
 

Grafik: Preisvergleich für einen Flug von FRA nach Mallorca, Buchung am Vortag versus Buchung Wochen zuvor


Verbraucherschutz
Kurzfristige Rückzahlung garantiert

Im Falle von Nichtbeförderung, Annullierungen oder Verspätungen von mindestens fünf Stunden können sich die Fluggäste die Ticketkosten erstatten lassen. Die vorgeschriebene Rückzahlungsfrist von sieben Tagen hält Lufthansa – von sehr wenigen Fällen fehlender Kundendaten oder Betrugsprüfungen abgesehen – vollständig ein.

Vorteile
Vorkasse im Luftverkehr

Icons: Wesentlichen Vorteile: Frühbucherrabatte, optimale Auslastung, schnelle Rückzahlung